Politischer Rahmen und Auftrag

Die SRG wird gelegentlich als Staatsbetrieb bezeichnet – richtig ist: Die SRG ist ein nach Aktienrecht geführter privater Verein, der mittels eines Unternehmens ein öffentlich finanziertes Medienangebot für die ganze Schweiz schafft. Dafür erhält die SRG Geld aus den Einnahmen der Radio- und Fernsehabgabe und einen politisch definierten Auftrag. Die Politik ist für die SRG als öffentliches Medienhaus zentral. Public Affairs steht im laufenden Austausch mit den politischen Anspruchsgruppen und vertritt die Interessen der SRG und des medialen Service public in politischen Prozessen.

Die SRG – eingebettet in politische Rahmenbedingungen

Politische Akteure prägen die Rahmenbedingungen der SRG: In der Ausgestaltung der Bundesverfassung, der gesetzlichen Grundlagen, der entsprechenden Verordnungen und der der SRG-Konzession. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen ist die SRG organisatorisch und programmlich unabhängig, die redaktionelle Arbeit der SRG geschieht neutral und unabhängig.

Verfassungsgrundlage für die Tätigkeit der SRG ist Art. 93 «Radio und Fernsehen» der Bundesverfassung. Er überträgt dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung. Radio und Fernsehen sollen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen, auf die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone Rücksicht nehmen, die Ereignisse sachgerecht darstellen und die Vielfalt der Ansichten widerspiegeln. Ausserdem garantiert die Bundesverfassung die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen und die Autonomie in der Programmgestaltung.

Die Verfassungsgrundlage der SRG wurde zuletzt anlässlich der No-Billag-Initiative vom Schweizer Stimmvolk nach einer intensiven gesellschaftlichen Debatte zum medialen Service public mit 71,2 Prozent der Stimmen demokratisch bestätigt, am deutlichsten durch die allerjüngste Zielgruppe der 18- bis 29-Jährigen.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen RTVG skizziert den verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag der SRG näher und enthält Vorgaben zur Umsetzung des Programmauftrags, zur Programmverbreitung sowie zur Organisation und Finanzierung der SRG. 

Dazu gehören:

  • der organisatorische Aufbau (zum Beispiel Zusammensetzung des Verwaltungsrats)
  • die Verwendung der finanziellen Mittel
  • die Finanzaufsicht durch das UVEK
  • die Zusammenarbeit mit gewissen Branchen (Film, Musik, Archive usw.)

Die SRG muss wirtschaftlich geführt werden und so organisiert sein, dass ihre Autonomie und Unabhängigkeit gewährleistet sind. Ihre Organisation muss so ausgestaltet sein, dass die Anliegen der Sprachregionen berücksichtigt werden und das Publikum in der Organisation vertreten ist. Die Ausgestaltung des Gesetzes ist Sache des Parlaments, die Verordnung wird vom Bundesrat definiert.

Eine weitere Konkretisierung des Service-public-Auftrags findet sich in unserer Konzession, die jeweils für mehrere Jahre vom Bundesrat erteilt wird. Die Konzession

  • gibt Grundsätze und Grundwerte vor (Gemeinwohlverpflichtung, Akzeptanz, Qualität, Dialog mit der Öffentlichkeit);
  • definiert Querschnittsaufgaben in den Bereichen Innovation, Kulturaustausch, Angebote für junge Zielgruppen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Sinnesbehinderungen;
  • konkretisiert das publizistische Angebot in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Dieses ist ähnlich gross in den drei grossen Sprachregionen und angepasst für die rätoromanische Schweiz. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten ein Onlineangebot;
  • macht Vorgaben zur Produktion, zur Verbreitung ihrer Programme im Radio, im Fernsehen und im Internet sowie zu den Onlineangeboten (beispielsweise sind reine Textbeiträge ohne Sendungsbezug in den Sparten News, Sport und Regionales/Lokales beschränkt auf höchstens 1000 Zeichen pro Beitrag);
  • legt fest, dass wir uns von kommerziellen Anbietern auch durch die besonderen qualitativen und ethischen Anforderungen an unsere Programme unterscheiden;
  • macht Vorgaben zur Organisation, zur Zusammenarbeit mit anderen Medien, Veranstaltern und Branchen sowie zur Berichterstattungspflicht der SRG.

Im Radio veranstaltet die SRG:

  • je drei Programme für die deutsche, französische und italienische Sprachregion
    Radio SRF 1, Radio SRF 2 Kultur, Radio SRF 3, La Première, Espace 2, Couleur 3, Rete Uno, Rete Due, Rete Tre
  • ein rätoromanisches Programm 
    Radio RTR
  • ein Jugendprogramm für die deutschsprachige Schweiz
    Radio SRF Virus
  • ein deutschsprachiges Informationsprogramm
    SRF 4 News
  • je ein Programm für die deutsche und die französische Sprachregion, das der volkstümlichen Musikkultur einen breiten Platz einräumt
    Radio SRF Musikwelle, Option Musique
  • für alle Sprachregionen je ein Musikprogramm für Klassik, Jazz und Pop mit einem Anteil Schweizer Musik von mindestens 50 Prozent
    Radio Swiss Classic, Radio Swiss Jazz

Im Fernsehen veranstaltet die SRG:

  • je zwei Programme für die deutsche, französische und italienische Sprachregion in HDTV-Qualität
    SRF 1, SRF zwei, RTS 1, RTS 2, RSI LA 1, RSI LA 2
  • Sendungen in rätoromanischer Sprache
    auf SRF 1, SRF info, RTS 1, RSI LA 1, RSI LA 2
  • ein deutschsprachiges Wiederholungsprogramm
    SRF info
  • in allen Sprachregionen ein Fernsehprogramm, verbreitet über Internet, mit laufend aktualisieren Informationen und Programmhinweisen ohne Werbung und ohne Sponsoring
    SRF Play, RTS Play, RSI Play, RTR Play, SWI Play

Zum übrigen publizistischen Angebot gehören:

  • Onlineangebote mit Schwerpunkt Audioinhalte und audiovisuelle Inhalte
    Dazu gehören zum Beispiel srf.ch, rts.ch, rsi.ch, rtr.ch, swi.ch, nouvo.ch, Apps und Social-Media-Kanäle.
  • Teletext
    Der Teletext bietet mehrsprachige Kurzinformationen auf den Sendern von SRF, RTS und RSI an. Er ist im Fernsehen, im Web oder per App abrufbar.
  • HbbTV (Hybrid broadcast broadband TV)
    HbbTV oder Smart TV ist eine Technologie, die das digitale Fernsehen mit dem Internet verknüpft. Ähnlich dem Teletext bietet das jeweilige Fernsehprogramm via HbbTV Zusatzinformationen an. Darüber hinaus erlaubt HbbTV den Zugang zu bereits ausgestrahlten Sendungen, Livestreams und sämtlichen Radioprogrammen der SRG und enthält erweiterte Dienste für sinnesbehinderte Menschen wie konfigurierbare Untertitel.
  • ein publizistisches Angebot für das Ausland
    Das publizistische Angebot für das Ausland beinhaltet: swissinfo.ch – die SRG-Onlineplattform für Auslandschweizerinnen und -schweizer, französischsprachige Sendungen auf TV5Monde, deutschsprachige Sendungen auf 3Sat sowie italienischsprachige Beiträge auf der Onlineplattform tvsvizzera.it

Die SRG im Dialog mit politischen Anspruchsgruppen

Die Politik bestimmt die Rahmenbedingungen der SRG. Deshalb ist Dialog mit politischen Akteuren und das gegenseitige Verständnis zentral. Public Affairs steht im laufenden Austausch mit den politischen Anspruchsgruppen und vertritt die Interessen der SRG und des medialen Service public in politischen Prozessen.

Die SRG finanziert sich grösstenteils durch Einnahmen aus der Medienabgabe, die von Haushalten und von Unternehmen mit einer gewissen Umsatzhöhe entrichtet wird. Die SRG gehört damit gewissermassen der Schweizer Bevölkerung – uns allen. Zahlreiche Anspruchsgruppen haben ein legitimes Interesse an den Aktivitäten der SRG und begleiten diese sorgfältig und wenn nötig kritisch. Ein regelmässiger Austausch bildet die Basis für das gegenseitige Verständnis. 

Bundesrat und Parlament bestimmen die Rahmenbedingungen des medialen Service public und sind zentrale Dialogpartner der SRG. Die SRG ist auf gute politische Rahmenbedingungen angewiesen, um ihren Leistungsauftrag heute und morgen zu erfüllen. Public Affairs beobachtet die politischen Entwicklungen aufmerksam, begleitet Gesetzgebungsprozesse im Bundeshaus und verschafft den Interessen des medialen Service public bei politischen Entscheidungsträgern und politischen Anspruchsgruppen auf nationaler und regionaler Ebene Gehör.